Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich Fragen der Bestellung eines Zwangsverwalters vor dem 1.Juli 2002. Wie ist mit noch nicht erledigten Erhaltungsarbeiten zu verfahren, wenn die Übergangsregel nach § 56 Abs 5 WEG noch nicht anwendbar ist?
Rechtsgrundlagen: § 4 WEG; § 56 WEG; § 6 MRG