§ 1295 ff ABGB; § 1489 ABGB; § 18 WEG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob die lange Verjährungsfrist bei der Herstellung einer Wohnanlage mit dem Abschluss des Kauf- oder Wohnungseigentumsvertrags beginnt oder ob diese bereits mit dem Anwartschaftsvertrag beginnt.