Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht zur Qualität der Abschreibung einer Grundstücksteilfläche als faktische Maßnahme einer Flächenänderung zu äußern. Begründet ein solcher Vorgang ein bücherliches Recht?
Rechtsgrundlagen: § 8 Z 2 GBG; § 35 GBG; § 74 GBG; § 3 LiegTeilG