Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob die im Rahmen eines Mietvertrags vereinbarte Kaufoption des Mietobjekts eine selbständige Vereinbarung oder eine Nebenabrede zum Mietvertrag darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 MRG; § 1295 ABGB