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Mahnung bei Aufkündigung wegen Mietzinsrückständen

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2010/116immolex 2010, 315 - 316 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH klar, dass es bei der Aufkündigung wegen Mietzinsrückständen auf den Abschluss des Mietzinsverfahrens nicht ankommt, wobei allerdings das Einbringen der Mietzinsklage eine Mahnung ersetzt.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 1 MRG

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