Zusammenfassung: Der OGH ging auf die Frage ein, ab wann für die vertragswidrige Nutzung iSd § 1041 ABGB ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist.
Rechtsgrundlagen: § 521 ABGB; § 1040 ABGB; § 1109 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH ging auf die Frage ein, ab wann für die vertragswidrige Nutzung iSd § 1041 ABGB ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist.
Rechtsgrundlagen: § 521 ABGB; § 1040 ABGB; § 1109 ABGB
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