Zusammenfassung: Der OGH prüfte den Umfang der Rechte eines einzelnen Wohnungseigentümers iSd § 30 Abs 1 Z 5 WEG im Hinblick auf die Verstoßbestimmungen des § 20 Abs 2 bis 7 WEG.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 WEG; § 20 WEG; § 27 WEG
Zusammenfassung: Der OGH prüfte den Umfang der Rechte eines einzelnen Wohnungseigentümers iSd § 30 Abs 1 Z 5 WEG im Hinblick auf die Verstoßbestimmungen des § 20 Abs 2 bis 7 WEG.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 WEG; § 20 WEG; § 27 WEG