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Räumungssklage als Mahnung und Auflösungserklärung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtMag. Franz Iby, OLG Wienimmolex 2009/58immolex 2009, 149 - 150 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 1118 ABGB; § 33 Abs 2 MRG; § 33 Abs 3 MRG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine Räumungsklage die Auflösungserklärung ersetzen könne. Weiters äußert sich der OGH dahingehend, dass ein fehlendes grobes Verschulden am Mietzinstückstand vom Mieter zu beweisen sei.

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