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Einstweiliger Mietzins - Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2009/44immolex 2009, 117 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 382 ZPO; § 58 Abs 1 JN; § 500 ZPO; § 503 ZPO

Der OGH beschäftigte sich mit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 EO und dem Umfang des Entscheidungsgegenstands des Rekursgerichts.

OGH 11.6.2008, 7 Ob 116/08x

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