§ 1118 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass der Naturalunterhaltsanspruch des Kindes nach Auflösung der Lebensgemeinschaft der Eltern einen Anspruch auf Weiterbenutzung der bisherigen Wohnung des nicht obsorgeberchtigten Teiles nicht umfasst.