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Nicht alles wozu man Glück braucht, ist auch ein Spiel

ZivilrechtClemens Oppolzer, RA in Wienimmolex 2009, 77 - 78 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Clemens Oppolzer, der derzeit selbst seine Wohnung in der Josefstadt verlost, beleuchtet die Immobilienverlosungen in strafrechtlicher Hinsicht.

Rechtsgrundlagen: § 168 StGB

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