§ 20 Abs 1 WEG; § 28 Abs 1 Z 1 WEG
Bei der Erneuerung schadhafter Außenfenster als Erhaltungsmaßnahme kann die Hausverwaltung ohne vorangegangenen Beschluss der Eigentümergemeinschaft handeln.
OGH 5 Ob 186/08a
§ 20 Abs 1 WEG; § 28 Abs 1 Z 1 WEG
Bei der Erneuerung schadhafter Außenfenster als Erhaltungsmaßnahme kann die Hausverwaltung ohne vorangegangenen Beschluss der Eigentümergemeinschaft handeln.
OGH 5 Ob 186/08a