§ 3 MRG; § 4 MRG
Die Neuerrichtung eines Personenlifts, der nur nach oben führt, kann nur dann als Erhaltungsarbeit qualifiziert werden, wenn die Erhaltung des bestehenden Aufzugs wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist.
OGH 5 Ob 106/08m
§ 3 MRG; § 4 MRG
Die Neuerrichtung eines Personenlifts, der nur nach oben führt, kann nur dann als Erhaltungsarbeit qualifiziert werden, wenn die Erhaltung des bestehenden Aufzugs wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist.
OGH 5 Ob 106/08m