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Compliance mit URÄG 2008 - Warum und wie betrifft es Compliance Manager

UnternehmensrechtAufsatzDipl.-Ing. Mag. Dr. Alexander Redlein; Prof. TU WIEN; Dr. Barbara Giller, PWC Wienimmolex 2009, 266 - 268 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Die Verfasser konzentrieren sich auf die Auswirkungen des URÄG 2008 auf das Facility Management. Dabei streifen sie die 8. EU-Richtline, die u.A. inhaltlich die Bereiche Risikomanagement, interne Kontrollsysteme und Prüfungsausschüsse abdeckt und gehen auf das URÄG im Kontext mit Facility Management ein.

Rechtsgrundlagen: § 243a UGB; § 243b UGB; § 92 AktG

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