Zusammenfassung: Die Verfasser konzentrieren sich auf die Auswirkungen des URÄG 2008 auf das Facility Management. Dabei streifen sie die 8. EU-Richtline, die u.A. inhaltlich die Bereiche Risikomanagement, interne Kontrollsysteme und Prüfungsausschüsse abdeckt und gehen auf das URÄG im Kontext mit Facility Management ein.
Rechtsgrundlagen: § 243a UGB; § 243b UGB; § 92 AktG