§ 521 ABGB; § 1120 ABGB; § 2 MRG
Der OGH hat eindeutig festgestellt, dass die Übertragung des Fruchtgenussrechts an den Eigentümer zulässig ist.
OGH 9.6.2009, 5 Ob 106/09p
§ 521 ABGB; § 1120 ABGB; § 2 MRG
Der OGH hat eindeutig festgestellt, dass die Übertragung des Fruchtgenussrechts an den Eigentümer zulässig ist.
OGH 9.6.2009, 5 Ob 106/09p