§ 1 Abs 2 Z 4 MRG (idF. vor der MRN 2001)
Der OGH zielte in seiner Entscheidung betreffend den Zeitpunkt der Teilausnahme von Verträgen, die nach der MRN 2001 abgeschlossen wurden, auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Ältere Verträge sollen mit dem Inkrafttreten des MRG - 1.1.1982 - beurteilt werden.