§ 879 ABGB; § 14a WGG; § 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Auslegung einer mietvertraglichen Vereinbarung zu befassen. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob eine Pflicht zum Ausmalen vor Zurückstellung des Mietobjekts bestand.
OGH 14.5.2008, 5 Ob 22/08h