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Bemessung der Mietzinsbeihilfe - keine Heranziehung des Durchschnittseinkommens bei nicht veranlagten Personen

RechtsprechungSteuerrechtimmolex 2008/111immolex 2008, 254 - 255 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 107 Abs 8 Z 1 und 2 EStG 1988; § 14d WGG

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welcher Art das Einkommen als Berechnungsgrundlage für die Mietzinsbeihilfe bei Personen, bei denen keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt worden ist, zu berechnen ist. Ist das Durchschnittseinkommen oder das tatsächliche Einkommen des letzten Jahres heranzuziehen?

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