§ 6 Abs 4 MaklerG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob den Makler eine Pflicht trifft, den Auftraggeber bereits vor Aufnahme seiner Tätigkeit vom familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum vermittelnden Dritten zu informieren.
§ 6 Abs 4 MaklerG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob den Makler eine Pflicht trifft, den Auftraggeber bereits vor Aufnahme seiner Tätigkeit vom familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum vermittelnden Dritten zu informieren.