§ 21 Abs 3 WEG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für das Individualrecht auf Verwalterabberufung gegeben waren. Im gegenständlichen Fall hatte sich der Verwalter einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht.
OGH 1.4.2008, 5 Ob 293/07k