§ 31 Abs 1 WEG
Der OGH hatte sich mit Zweck und Begriff der Rücklage im Wohnungseigentumsrecht zu befassen.
OGH 1.4.2008, 5 Ob 185/07b
§ 31 Abs 1 WEG
Der OGH hatte sich mit Zweck und Begriff der Rücklage im Wohnungseigentumsrecht zu befassen.
OGH 1.4.2008, 5 Ob 185/07b