§ 1 MRG; § 1091 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage der Abgrenzung eines Mietvertrags zu einem Pachtvertrag zu befassen. Hat die Bezeichnung des Vertrags zumindest Indizwirkung? Inwieweit ist ein Verweis auf das MRG von Relevanz?
§ 1 MRG; § 1091 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage der Abgrenzung eines Mietvertrags zu einem Pachtvertrag zu befassen. Hat die Bezeichnung des Vertrags zumindest Indizwirkung? Inwieweit ist ein Verweis auf das MRG von Relevanz?