§ 33 Abs 2 und 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob vor der Entscheidung über das Räumungsbegehren eine Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 und 3 vonnöten ist, wenn eine rechtskräftige Entscheidung über das Zahlungsbegehren vorliegt.
§ 33 Abs 2 und 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob vor der Entscheidung über das Räumungsbegehren eine Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 und 3 vonnöten ist, wenn eine rechtskräftige Entscheidung über das Zahlungsbegehren vorliegt.