§ 16 Abs 1 MRG; § 37 Abs 1 Z 8 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Verfahren zur Feststellung des gesetzeskonformen Hauptmietzinses als Vorfrage auch das wirksame Zustandekommen der Mietzinsvereinbarung zu überprüfen ist.
§ 16 Abs 1 MRG; § 37 Abs 1 Z 8 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Verfahren zur Feststellung des gesetzeskonformen Hauptmietzinses als Vorfrage auch das wirksame Zustandekommen der Mietzinsvereinbarung zu überprüfen ist.