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Aktuellste Leitsätze - Räumungsklage wegen behauptetem Wohnrecht kein " Räumungsstreit"

Miet- und WohnrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2008/21immolex-LS 2008, 68 Heft 3 v. 1.3.2008

§ 49 Abs 2 JN; § 502 Abs 5 ZPO

Ob eine Ausnahme iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN iVm § 502 Abs 5 Z 2 ZPO vorliegt, richtete sich nach dem Klagebegehren. Greift der Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO jedoch auch, wenn der Kl behauptet, ein Wohnrecht zu haben?

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