§ 12 MRG
Der OGH hatte sich iZm einer Mietrechtsabtretung mit der Frage der Willensübereinstimmung zwischen dem bisherigen Hauptmieter und dem zurückbleibenden Angehörigen zu befassen. Wann muss diese vorliegen? Muss sie bereits im Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Hauptmieter vorliegen?