§ 12 Abs 3 MRGaF; § 12a Abs 2 MRG
Der OGH hatte zu entscheiden, wann die Frist von 6 Monaten zu laufen beginnt, innerhalb der im Fall eines Mietrechtsübergangs durch Unternehmensveräußerung der Erwerber die Erhöhung des bisher niedrigeren Hauptmietzinses auf den angemessenen Betrag begehren kann.