§ 23 MRG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob zum angemessenen Entgelt für die Hausbesorgung auch jene Entgelte zu rechnen sind, die aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung für Dienstleistungen zu zahlen sind, die die eigentlichen Pflichten des Hausbesorgers zwar überschreiten, jedoch mit dem Hausbetrieb im Zusammenhang stehen.