§ 2 Abs 3 EStG 1988; § 2 Abs 1 UStG
Der VwGH hatte sich mit den Voraussetzungen der Unterstellung der Liebhaberei iZm Vermietung und Verpachtung zu befassen. Im gegenständlichen Fall hatte ein Mieter gekündigt; erst nach jahrelangem Räumungsverfahren konnte er entfernt werden. Mit Anmerkungen von Walter Stingl.