§ 18 EO; § 353 EO
Die örtliche Zuständigkeit des Exekutionsgerichts für Exekutionen zu Erwirkung vertretbarer Handlungen richtet sich nach dem Sprengel der ersten vorzunehmenden Exekutionshandlung.
OGH 29.3.2007, 3 Ob 282/06a
§ 18 EO; § 353 EO
Die örtliche Zuständigkeit des Exekutionsgerichts für Exekutionen zu Erwirkung vertretbarer Handlungen richtet sich nach dem Sprengel der ersten vorzunehmenden Exekutionshandlung.
OGH 29.3.2007, 3 Ob 282/06a