§ 3 MRG
Auch bei einer möglichen Teilsanierbarkeit der Bauschäden hat ein Abbruchbescheid die Auflösung des Bestandvertrags zur Folge. Widersprüchliche Behauptungen zur Frage der Teilsanierbarkeit rechtfertigen keine Unterbrechung nach § 190 ZPO.
OGH 25.6.2007, 9 Ob 35/06t