§ 20 Abs 1 WEG; § 31 ZPO
Der durch die Kündigung des WE-Verwalters begründete Wegfall der Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft hat nicht das Erlöschen einer vor der Verwalterkündigung erteilten Prozessvollmacht zur Folge.
§ 20 Abs 1 WEG; § 31 ZPO
Der durch die Kündigung des WE-Verwalters begründete Wegfall der Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft hat nicht das Erlöschen einer vor der Verwalterkündigung erteilten Prozessvollmacht zur Folge.