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Zur Identifizierung bei der Anmerkung von WE

Wohn- und Mietrechtimmolex-LS 2007/50immolex-LS 2007, 197 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Bei erst zu errichtenden Objekten stellt eine Bezugnahme auf den behördlich genehmigten Bauplan eine hinreichende Identifizierung dar. Bei bereits bestehenden Objekten reichte die Angabe der topographischen Bezeichnung für die anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 2 WEG

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