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Rechtsprechung - Wohnungseigentumsrecht - Zu den Pflichten des scheidenden WE-Verwalters

Wohn- und MietrechtWalter Stinglimmolex 2007/107immolex 2007, 216 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Der Hausverwalter ist nach Kündigung des hausverwaltervertrags zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet. Dieser Anspruch ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

Rechtsgrundlagen: § 34 WEG 2002

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