Zusammenfassung: Der Autor analysiert ausgewählte Eckpunkte der Entscheidung 7 Ob 78/06f , in der der OGH die Zulässigkeit üblicher Vertragsklauseln in Mietverträgen prüfte und in diesem Zusammenhang ua auch zur Frage der Beseitigungspflicht und der Aufwandsersatzansprüche nach Umgestaltungen des Mietobjekts durch den Mieter sowie zur Zulässigkeit der Festlegung vorzeitiger Auflösungsgründe Stellung nahm. Behandelt werden auch die Rechtsfolgen, die ein Verzug des Mieters mit der Mietentgeltzahlung nach sich zieht, die Kostentragung bezüglich der anfallenden Kosten und Gebühren sowie die Frage der Rechtsgültigkeit eines Verzichts auf das Kompensationsrecht. Erwägungen zur Zulässigkeit der Auferlegung einer Vertragsstrafe für die verspätete Räumung und zur inhaltlichen Intransparenz einer salvatorischen Klausel runden den Beitrag schließlich ab.