§ 32 WEG
Für die Teilung der Kosten für Gemeinschaftsanlagen ist die objektive Nutzungsmöglichkeit maßgeblich.
OGH 14.12.2006, 5 Ob 175/06f
§ 32 WEG
Für die Teilung der Kosten für Gemeinschaftsanlagen ist die objektive Nutzungsmöglichkeit maßgeblich.
OGH 14.12.2006, 5 Ob 175/06f