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E 53 Einstweiliger Mietzins - unschlüssiger Antrag

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/53immolex 2007, 117 - 118 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 382 EO; § 383 EO; § 21 Abs 3 MRG

Die Schlüssigkeit des Antrags auf Leistung eines einstweiligen Mietzinses setzt entsprechende Tatsachenbehauptungen des Antragstellers voraus. Vorbringen des AG oder die Resultate des Bescheinigungsverfahrens bilden keine taugliche Ersatzform.

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