§ 848 ABGB; § 890 ABGB; § 1029 ABGB
Die Geltendmachung einer Mietzins- oder Räumungsklage gegen einen Miteigentümer fällt nicht in den Kompetenzbereich des Hausverwalters.
OGH 27.09.2006, 9 Ob 91/06g
§ 848 ABGB; § 890 ABGB; § 1029 ABGB
Die Geltendmachung einer Mietzins- oder Räumungsklage gegen einen Miteigentümer fällt nicht in den Kompetenzbereich des Hausverwalters.
OGH 27.09.2006, 9 Ob 91/06g