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Vermittlung von Hypothekardarlehen

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/32immolex 2007, 59 - 60 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 15 MaklerG; § 16 MaklerG; § 30b KSchG

Die Vermittlung von Hypothekardarlehen ist vom Funktionsbereich eines Immobilienmaklers umfasst. Die Ablehnung des Vertragsabschlusses durch den Auftraggeber infolge der unterlassenen Information über die Nebenkosten des Darlehensvertrags stellt keine überraschende Weigerung dar.

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