§ 364 ABGB; § 364a ABGB; § 16 WEG; § 40 Abs 2 WEG; § 9 BTVG; § 10 BTVG
Da für die Begründung eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 364a ABGB ein Zusammenhang zwischen Immission und Sachherrschaft maßgeblich ist, ist die Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Einwirkungen im Rahmen des Dachbodenausbaus zu verneinen, wenn der Kauf auf Grundlage des Sicherungsmodells des BTVG erfolgt.