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Mietzinsrückstand - grobes Verschulden?

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/23immolex 2007, 52 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 33 Abs 2 MRG; § 1118 Fall 2 ABGB; § 33 Abs 3 MRG

Der OGH nimmt zur Beurteilung der Strittigkeit eines Mietzinsrückstands Stellung und erläutert, dass die kumulative Geltendmachung eines Mietzins- und eines Räumungsbegehrens auch im Fall der Außerstreitstellung des Mietzinsrückstands die zwingende Erlassung eines Teilurteils erfordert.

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