§ 837 ABGB; § 1012 ABGB; § 1014 ABGB
Der OGH nimmt zur Rechnungslegungspflicht eines Wohnungseigentumsverwalters Stellung und erläutert, dass die Nichteinforderung von Mietzinsrückständen die Schadenersatzpflicht des Verwalters begründet. Weiters konkretisiert der OGH die Aufwandersatzansprüche des Verwalters.