§ 1041 ABGB
Bei einer nicht fristgerechten Räumung einer Wohnung nach der Aufkündigung des Mietvertrags schuldet der vormalige Mieter dem Bestandgeber ein Benützungsentgelt in der Höhe der bisher verrechneten Miete.
OGH 16.05.2006, 1 Ob 105/06g
§ 1041 ABGB
Bei einer nicht fristgerechten Räumung einer Wohnung nach der Aufkündigung des Mietvertrags schuldet der vormalige Mieter dem Bestandgeber ein Benützungsentgelt in der Höhe der bisher verrechneten Miete.
OGH 16.05.2006, 1 Ob 105/06g