§ 21 Abs 3 MRG
Der OGH prüft, ob die einzelnen Posten der Betriebsabrechnung nach dem Datum der Fälligkeit oder dem der Zahlung angegeben werden müssen und erläutert, dass sich die Zurechnung der einzelnen Posten nach dem Fälligkeitszeitpunkt richtet.
OGH 29.08.2006, 5 Ob 166/06g