§ 1 MRG; § 1090 ABGB
Der OGH prüft, ob die Zumietung weiterer Bestandsflächen als Abschluss eines neuen Bestandsvertrags zu qualifizieren ist und stellt auf den Novationsvorsatz der Parteien ab.
OGH 24.10.2006, 5 Ob 223/06i
§ 1 MRG; § 1090 ABGB
Der OGH prüft, ob die Zumietung weiterer Bestandsflächen als Abschluss eines neuen Bestandsvertrags zu qualifizieren ist und stellt auf den Novationsvorsatz der Parteien ab.
OGH 24.10.2006, 5 Ob 223/06i