Zusammenfassung: Die Autorin gibt in tabellarischer Form Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit ein Mieter Ersatzansprüche nach § 10 MRG für getätigte Aufwendungen geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 10 MRG