§ 37 Abs 3 Z 20 MRG
Entscheidung des OGH, in der es einerseits um die verfahrensrechtliche Frage geht, ob das Gericht von Amts wegen auf die Stoffsammlung oder ergänzendes Vorbringen zu dringen hat, und andererseits um die inhaltliche Frage, ob eine Entfernung der Türen und Fenster am Gang eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter darstellt, der das sich am Gang befindliche WC benützen muss.