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Rechtsmittelfrist

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2006/107immolex 2006, 249 - 250 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 33 MRG; § 521a ZPO

Die Frist für die Geltendmachung eines (zweiseitigen) Rekurses gegen einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG beträgt 14 Tage.

OGH, 09.03.2006, 6 Ob 24/06g

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