§ 32 WEG; § 52 WEG
Sofern ein Wohnungseigentümer das Fehlen einer objektiven Gebrauchsmöglichkeit nicht zur Geltung brachte, entfaltet die Festlegung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels auch für ihn Bindungswirkung.
§ 32 WEG; § 52 WEG
Sofern ein Wohnungseigentümer das Fehlen einer objektiven Gebrauchsmöglichkeit nicht zur Geltung brachte, entfaltet die Festlegung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels auch für ihn Bindungswirkung.