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Einstufung von Folgearbeiten als Erhaltungsarbeiten

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/51immolex-LS 2006, 196 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

§ 3 Abs 2 Z 2 MRG

Nachfolgetätigkeiten, die zur Vorbeugung oder Beseitigung ernsthafter Substanzschäden vorgenommen werden, sind von der Erhaltungspflicht des Bestandgebers umfasst.

OGH, 20.04.2006, 5 Ob 83/06a

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